Zwei Erwachsene Frauen arbeiten zusammen im Büro: eine mit und eine ohne Behinderung.

Teilnahme in der Ausbildung

 

Wussten Sie,

  • dass etwa jede:r Zehnte aller Menschen im Arbeitsleben schwerbehindert ist?
  • dass Mitarbeiter:innen mit Behinderung häufig sehr motiviert und einsatzbereit sind?
  • dass mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderung ausgebildete Fachkräfte sind? 
  • dass Arbeitgeber:innen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung umfassende Beratung und finanzielle Unterstützung erhalten können?
  • dass die meisten Arbeitsverhältnisse mit Menschen mit Behinderung einvernehmlich enden oder das Inklusionsamt dem Kündigungsantrag zustimmt?

 

Ich habe einen Schwer-Behinderten-Ausweis, eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung oder Einschränkung. Wo kann ich arbeiten?

Diese Arbeitsmöglichkeiten gibt es:

  • Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
    Natürlich arbeiten auch Menschen mit Behinderungen in einem Unternehmen oder selbstständig. Dafür gelten die allgemeinen Regeln der Arbeits- und Berufswelt. Oftmals ist es hilfreich, mit Teilzeit-Arbeit zu beginnen.
  • In einer Integrations-Firma:
    In der Integrations-Firma gelten die gleichen Regeln wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer dort arbeitet, bekommt normalerweise Tariflohn. Allerdings kann man auch gekündigt werden. In der Integrations-Firma arbeiten viele Menschen mit Behinderungen (bis zu 50% der Arbeitsplätze). In der Integrations-Firma werden Sie aber auch besonders unterstützt und begleitet.
  • In der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):
    Werkstätten helfen Menschen mit geistiger, körperlicher oder psychischer Behinderung dabei, am Arbeitsleben teilzuhaben. Das bieten sie: Berufliche Orientierung, Bildungs-Angebot für Fertigkeiten und Kenntnisse für verschiedene Ausbildungsberufe, Persönlichkeits-Entwicklung, Arbeitsplätze in der Werkstatt und auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die Beschäftigten bekommen ein Entgelt, das von ihrer Leistung abhängt. Sie haben eine Kranken-Versicherung und eine Renten-Versicherung. Menschen mit Behinderung erhalten eine besondere Unterstützung und Begleitung.
  • Die Werkstätte unterstützt ihre Beschäftigten beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt z.B. über einen Außen-Arbeitsplatz
    Man arbeitet dann in einem Betrieb auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten: Zertifikats-Lehrgänge und Fortbildungen, Praktika, Budget für Arbeit oder Budget für Ausbildung, Projekt zur Unterstützung beim Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt (BÜWA).

Wir beraten Sie zu ihrem Recht, am (Arbeits-)Leben teilzunehmen. Sie haben viele Möglichkeiten – wir stellen sie Ihnen gerne vor.

Jede:r ist anders – wir beraten Sie deswegen individuell und persönlich. Wir schauen auf Ihre Stärken und entwickeln daraus eine Lösung.

Das kann darauf ankommen:
Ob Sie schon eine Arbeit haben oder nicht.
Ob Sie eine Reha-Maßnahme brauchen
oder erst einmal feststellen müssen, was Sie leisten können.

 

Für alle, die Ausbildung und Arbeit suchen: 

Auf unserer Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeratungsseite finden Sie zahlreiche Angebote für Unterstützung zu ihrem Recht, am (Arbeits-)Leben teilzunehmen.

Für Arbeitgeber:innen:

Sie finden auf unserer Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeratungsseite Angebote zu allen Fragen rund um das Thema Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Zu diesen Angeboten kann gehören:

  • Integrationsfachdienst zur Unterstützung im Übergang von Schule in Beruf und in Ausbildung und Beruf
  • Migrationsberatung
  • EUTB – Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen zu Assistenzleistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, Einkommen und Vermögen, bei verschiedenen Teilhabebeeinträchtigungen
  • Agentur für Arbeit / Jobcenter für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
  • IHK / HWK für Arbeitgeber:innen