Zwei Erwachsene Frauen arbeiten zusammen im Büro: eine mit und eine ohne Behinderung.

Teilnahme in der Ausbildung

 

Wussten Sie,

  • dass etwa jede:r Zehnte aller Menschen im Arbeitsleben schwerbehindert ist?
  • dass Mitarbeiter:innen mit Behinderung häufig sehr motiviert und einsatzbereit sind?
  • dass mehr als die Hälfte der Menschen mit Behinderung ausgebildete Fachkräfte sind? 
  • dass Arbeitgeber:innen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung umfassende Beratung und finanzielle Unterstützung erhalten können?
  • dass die meisten Arbeitsverhältnisse mit Menschen mit Behinderung einvernehmlich enden oder das Inklusionsamt dem Kündigungsantrag zustimmt?

 

Ich habe einen Schwer-Behinderten-Ausweis, eine körperliche, geistige oder psychische Behinderung oder Einschränkung. Wo kann ich arbeiten?

Diese Arbeitsmöglichkeiten gibt es:

  • Auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt:
    Natürlich können auch Menschen mit Behinderungen in einem Betrieb oder selbstständig arbeiten. Hier gelten die allgemeinen Regeln der Arbeits- und Berufswelt. Oftmals ist es hilfreich, mit Teilzeitarbeit zu beginnen.
  • In einer Integrationsfirma:
    In der Integrationsfirma gelten die gleichen Regeln wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Wer dort arbeitet, bekommt normalerweise Tariflohn. Allerdings kann man auch gekündigt werden. In der Integrationsfirma arbeiten viele Menschen mit Behinderungen (25 bis 50% der Arbeitsplätze). In der Integrationsfirma bekommen Menschen mit Behinderungen aber auch besondere Unterstützung und Begleitung.
  • Auf einem Außenarbeitsplatz:
    Man ist über die Werkstatt beschäftigt und wird begleitet, arbeitet aber nicht in der Werkstatt selbst. Der Arbeitsplatz ist so sicher wie in der Werkstatt. Menschen mit Behinderung arbeiten mit Begleitung in Betrieben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Sie sind Teil des normalen Teams in der Firma. Wichtig ist der Einsatz an der passenden Stelle und mit einer passenden Aufgabe. Das wird mit jedem ausgehandelt und kann sehr unterschiedlich sein.
  • In der Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM):
    Die Werkstatt soll helfen, dass Menschen mit Behinderung arbeiten können. Sie wird finanziert über Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation oder zur Eingliederung. Hier arbeiten viele Menschen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder Besonderheit. Die Werkstatt ist ein geschützter Bereich des Berufslebens. Menschen mit Behinderung erhalten eine besondere Unterstützung und Begleitung in der Ausbildung und während der Arbeit. Das Tempo ist nicht so hoch wie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

 

Jeder Fall ist anders - die Beratung ist daher individuell und persönlich. 
Sie orientiert sich an Ihren Stärken und entwickelt daraus eine Lösung.

Ob Sie schon eine Arbeit haben oder nicht.
Ob Sie eine Reha-Maßnahme brauchen  
oder erst einmal feststellen müssen, was Sie leisten können.

 

Für alle, die Ausbildung und Arbeit suchen: 

Auf unserer Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeratungsseite finden Sie zahlreiche Angebote für Unterstützung zu ihrem Recht, am (Arbeits-)Leben teilzunehmen.

Für Arbeitgeber:innen:

Sie finden auf unserer Öffnet internen Link im aktuellen FensterBeratungsseite Angebote zu allen Fragen rund um das Thema Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen.

Zu diesen Angeboten kann gehören:

  • Integrationsfachdienst zur Unterstützung im Übergang von Schule in Beruf und in Ausbildung und Beruf
  • Migrationsberatung
  • EUTB – Teilhabeberatung für Menschen mit Behinderungen zu Assistenzleistungen, Leistungen der Eingliederungshilfe, Einkommen und Vermögen, bei verschiedenen Teilhabebeeinträchtigungen
  • Agentur für Arbeit / Jobcenter für Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen
  • IHK / HWK für Arbeitgeber:innen